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Bestens aufgestellt für die Zukunft

Wir informieren Sie umfangreich und aktuell zu den Themen Klimapaket - Gesetze und Förderungen - und zeigen alle Möglichkeiten auf, wie Sie mit regenerativer Technologie sowie maximaler Förderung Energie und Geld einsparen können.
Das von der Bundesregierung verabschiedete Klimapaket fordert die Reduzierung der „menschengemachten“ globalen Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C gegenüber vorindustriellen Werten und daher die konsequente Reduzierung von CO2- Emissionen bis 2045 auf nahezu null Prozent. Deutschland hat außerdem das Zwischenziel, die Treibhausgas-Emission bis 2030 um 55 % zu verringern.

Großes Klimaschutz-Potenzial: Gebäude und ihre Beheizung

Innerhalb des Klimapakets nimmt der Bereich Wohngebäude einen wichtigen Platz ein. Denn der Wohngebäudesektor in der EU ist für gut 36 % der Treibhausgase verantwortlich, wobei der überwiegende Teil während der Erzeugung von Raumwärme und bei der Warmwasserbereitung entsteht. Ebenso verursacht in Deutschland die Energienutzung für Heizung und Warmwasser im Wohnsektor einen Großteil der CO2-Emissionen. Aktuell ist der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeenergie-Bereitstellung noch gering. Da als erklärte Zielvorgabe in diesem Sektor eine nahezu klimaneutrale Energienutzung bis 2045 anvisiert ist, müssen bereits heute die entsprechenden zukunftsorientierten Maßnahmen getroffen werden. Insbesondere ist es unabdingbar, den Energiebedarf der Gebäude drastisch zu senken und Energieträger einzusetzen, die von fossilen Energiequellen unabhängig sind. Aus diesen Gründen kommt dem Thema Gebäudeheizung innerhalb des Klimapakets eine besondere Bedeutung zu. Um die Ziele erreichen zu können, besteht also ein großer Bedarf an Modernisierungen, die vom Staat mit attraktiven Förderungen unterstützt werden.

CO2-Bepreisung seit 2023

Die Bundesregierung hat einen einheitlichen Preis für den Ausstoß von CO2 beschlossen. Bis zum Jahr 2026 wird der Preis schrittweise auf bis zu 65€/t CO2 steigen. Bis 2026 ist eine Energiepreis-Steigerung von ca. 8 % realistisch. Öl ist davon stärker betroffen als Gas. Durch die Erhöhung des CO2-Preises soll eine Vermeidung von Emissionen und eine Anreizsteigerung für nachhaltige Lösungen angestrebt werden. Die zusätzlichen Einnahmen hieraus sollen in Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Entlastung der Bürger durch eine Absenkung der Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage eingesetzt werden.
© Buderus
Gesetzliche Regelungen

Vorgaben für Ihre Sanierung

Neben lokalen Bauvorschriften ist bei einer Sanierung vor allem ein Regelwerk verbindlich: das Gebäudeenergiegesetz GEG. Aber auch die Bundesländer machen Eigentümern inzwischen genaue Vorgaben beim Heizungstausch und bei der Dachsanierung.
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Gebäudeenergiegesetz (GEG) - verbindliches Regelwerk für alle Gebäude

Verbindliches Regelwerk für alle Altbau-Sanierungen ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es enthält genaue Anforderungen an alle Bauteile bei einer Sanierung und regelt zudem, wann Eigentümer und Vermieter einen Energieausweis brauchen. Die aktuell gültige Version - das GEG 2024 - ist am 1.1.2024 in Kraft getreten und hat vor allem das Heizen mit klimafreundlichen Energien im Blick.
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EE65 und seine Erfüllungsoptionen

EE65 beschreibt einen Mindestanteil regenerativer Energien, der bei einem Neubau oder dem Austausch einer Heizungsanlage erfüllt werden muss. Das heißt, dass die Energie für das Heizsystem zu mindestens 65 % aus erneuerbaren oder regenerativen Energien stammt. Das sind z. B. Umweltwärme für eine Wärmepumpe oder Sonnenenergie für Solarkollektoren.
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Zusätzlich zu beachten - Gesetze der Bundesländer bei der Sanierung

Eigentümer in Baden-Württemberg machen zudem bei einer Sanierung Bekanntschaft mit dem Landesrecht. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) greift immer dann, wenn die zentrale Heizung erneuert wird. Dann gilt die Pflicht, einen bestimmten Prozentsatz des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken. Vergleichbare Gesetze gelten auch im Hamburg (Hamburger Klimaschutzgesetz) und Schleswig-Holstein (Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG)).

Eine Solardachpflicht gilt darüber hinaus inzwischen in Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg.

EEG gibt Rahmen für Photovoltaik-Anlagen vor

Wer Solarstrom mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage erzeugt, ist an die Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gebunden.

Strenge Vorgaben im Denkmalschutz

Besonders streng sind die Vorgaben für Eigentümer:innen eines Hauses unter Denkmalschutz und in historischen Stadtzentren. Für sie ist die Abstimmung mit den lokalen Behörden Pflicht.

Und schließlich darf auch über größere Anbauten, Umbauten und Ausbauten nicht eigenständig entschieden werden. Hierfür ist oft eine Baugenehmigung erforderlich.

Aktuelles

 © Nicole auf Pixabay © Nicole auf Pixabay
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Verzögerung bei Bearbeitung und Auszahlung der iSFP-Förderung

Wie lang ist die Bearbeitungszeit von BAFA-Anträgen?

Der Förderantrag auf einen BAFA-Zuschuss für eine Energieberatung oder eine Sanierungsmaßnahme ist gestellt, der Energieberater und die Handwerker stehen parat - es kann losgehen mit der Sanierung! Oder? Nicht ganz, denn oft fehlt noch eine Kleinigkeit, der Zuwendungsbescheid für die jeweilige Förderung. Und auch nach der Umsetzung heißt es oft: Bis zur Zuschussauszahlung bitte warten! Wie lang eigentlich genau? Wir geben einen aktuellen Überblick zu den BAFA-Bearbeitungszeiten.
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Saniertes Fachwerkhaus © lapping / Pixabay © lapping / Pixabay
Saniertes Fachwerkhaus © lapping / Pixabay © lapping / Pixabay
Fördermittel für Heizung und Sanierung noch 2024 sichern

Update Haushalt 2025: Förderanträge frühzeitig stellen

Der Tanz um den Haushalt: So manchem dürfte die aktuelle Hängepartie um den Haushalt 2025 auch bezüglich Fördermitteln bekannt vorkommen, denn schon 2024 gab es lange Diskussionen und in der Folge einen Antragsstopp in vielen Förderprogrammen. Das droht Eigentümern auch im kommenden Jahr. Wer jetzt schon konkrete Pläne für eine neue Heizung oder andere Sanierungsmaßnahmen hat, sollte seinen Förderantrag bei KfW und BAFA am besten zügig stellen.
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Euromünzen und Euroscheine © KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar © KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar
Euromünzen und Euroscheine © KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar © KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar
Neue Konditionen für Ergänzungskredit, Altersgerecht Umbauen, BEG

Zinsänderung bei KfW-Förderung: Zinssenkung für Förderkredite

Seit dem 30.10.2024 gelten für einige Förderprogramme der KfW neue Zinskonditionen. Die KfW hat die Zinsen für Förderkredite in der Wohnwirtschaft gesenkt - das gilt unter anderem für die BEG-Förderung, den Ergänzungskredit und für das Programm Altersgerecht Umbauen. Die Konditionen der KfW-Bank sind für Eigentümer:innen bei der Sanierung attraktiv.
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